14.01.2025

Maul- und Klauenseuche in Brandenburg (Update: 14. Januar 2025)

Presseinformation des Landkreis Barnim

Aktuell keine weiteren Fälle im Landkreis Barnim - Beprobung von Tierhaltungen in der Sperrzone läuft - Tierseuchenkrisenstab des Landkreises nimmt Arbeit auf - Landkreis bitte Jägerinnen und Jäger um Unterstützung

Im Nachbarlandkreis Märkisch-Oderland, in der Ortschaft Hönow, wurde am Freitag, den 10. Januar 2025, der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) amtlich bestätigt. Im Landkreis Barnim sind umfängliche Maßnahmen angelaufen, um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.

Landrat Daniel Kurth: "Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg ist sowohl mit Blick auf das Tierwohl als auch ökonomisch betrachtet eine Katastrophe, deren Ausmaß zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in Gänze abzusehen ist. Wenngleich sie für den Menschen ungefährlich ist, stellt sie für die betroffenen Betriebe eine existenzbedrohende Gefahr dar. Umso wichtiger ist es, dass wir unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen umsetzen, um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Ein großer Dank gilt allen beteiligten Stellen, insbesondere beim Land, dem Friedrich-Löffler-Institut als dem Nationalen Referenzlabor, beim Landkreis Märkisch Oderland, den unterstützenden Tierärztinnen und Tierärzten und allen weiteren Partnern, die hier schnell und eng abgestimmt die Arbeit aufgenommen haben."

Zur Eindämmung der Tierseuche wurde um den Ort des Ausbruchs herum eine Sperrzone eingerichtet. Diese Sperrzone betrifft auch Teile des Landkreises Barnim. Unabhängig davon hat die Landesregierung im gesamten Land Brandenburg eine Verbringungsverbot für Paarhufer (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kameliden, Gehegewild usw.) erlassen.

Seit Bekanntwerden des Ausbruchs arbeitet das Veterinäramt des Landkreises Barnim intensiv daran, die Lage zu analysieren und alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.

Aktuell keine weiteren Fälle von MKS im Barnim

Im Fokus stand zunächst der Bereich des Landkreises Barnim, der in unmittelbarer Nähe zum Ausbruchsort in Märkisch Oderland gelegen ist. In Abstimmung mit dem Landestierseuchenkrisenstab mussten am vergangenen Wochenende Tötungsanordnungen für zwei Tierhaltungsbetriebe im Barnim erlassen und umgesetzt werden. Betroffen waren 245 Schweine, 9 Schafe und 3 Ziegen. Aus beiden Beständen wurden Proben entnommen und an das Nationale Referenzlabor geschickt. Erste Ergebnisse liegen mit Stand vom Montag, den 13. Januar 2025, vor. Demnach konnten im Landkreis Barnim derzeit keine weiteren Fälle von MKS festgestellt werden.

In einem nächsten Schritt werden seit Montag dieser Woche alle weiteren Betriebe in der Sperrzone - zunächst in der Schutzzone (3 km-Radius) sowie im Laufe der Woche auch in der Überwachungszone (10 km-Radius) - klinisch untersucht und stichprobenweise beprobt. In der gesamten Sperrzone sind im Landkreis Barnim hiervon ca. 65 Betriebe betroffen.

Tierhalter und Jagdausübungsberechtigte werden um Mithilfe gebeten

Noch am Wochenende hat der Landkreis Barnim eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der die aktuell geltenden Restriktionen in der Sperrzone rund um den Ausbruchsort in Märkisch Oderland angeordnet sind: https://www.barnim.de/verwaltung-politik/allgemeinverfuegungen. Darin enthalten sind auch zusätzliche Maßnahmen für Tierhalter und Jagdausübungsberechtigte innerhalb der Schutz- und Überwachungszone, welche die Meldung von Auffälligkeiten bei empfänglichen Tierarten sowie die Beprobung verendet aufgefundener Tiere vorsehen.

Der Landkreis fordert alle Tierhalter im Barnim dazu auf, ihre aktuellen Tierbestände schriftlich an das Veterinäramt des Landkreises Barnim (veterinaeramt@kvbarnim.de) zu melden.

Des Weiteren werden auch alle Jagdausübungsberechtigten im Landkreis Barnim um erhöhte Aufmerksamkeit und Unterstützung gebeten. Insbesondere Jägerinnen und Jäger in der Schutzzone sind aufgefordert, Auffälligkeiten zu melden sowie von erlegten Wildtieren empfänglicher Arten Proben zu entnehmen und dem Veterinäramt des Landkreises Barnim zur virologischen Untersuchung auf Maul- und Klauenseuche zuzuleiten. Verendet aufgefundene Wildtiere empfänglicher Arten sind unter Angabe des Fundortes der o.g. Behörde anzuzeigen und zur virologischen Untersuchung auf Maul- und Klauenseuche zuzuleiten. Bitte beachten: Entsprechendes Probenmaterial ist im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bereits vorhanden und wird bei Bedarf an Jagdausübungsberechtigte ausgegeben. Anders als bei der ASP erfolgt die Beprobung der Tiere auf MKS mittels Tupfer-Abstrich im Maul der Tiere sowie der Nasenschleimhaut (kein blutgetränkter Tupfer).

Tierseuchenkrisenstab nimmt Arbeit auf

Wenngleich derzeit kein Eintrag des MKS-Virus in den Barnim zu verzeichnen ist, bleibt die Gefahr einer Ausbreitung nach Einschätzung des Landkreises weiter hoch. Ebenfalls am Montag in dieser Woche tagte der Hauptstab der Kreisverwaltung, um alle organisatorischen Vorkehrungen zu treffen, die für das weitere Vorgehen erforderlich sind.

Im weiteren Verlauf wird nun der Tierseuchenkrisenstab des Landkreises unter Leitung des Ersten Beigeordneten und für die Landwirtschaft zuständigen Dezernenten Holger Lampe die Koordination der umzusetzenden Maßnahmen übernehmen. Parallel werden im Zentrum für Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Barnim Vorbereitungen zur Einrichtung eines Lokalen Bekämpfungszentrums getroffen, um im Falle eines Eintrags der MKS in den Landkreis Barnim schnell und effizient reagieren zu können.

Weitere Maßnahmen und Informationen werden umgehend nach Verfügbarkeit bekannt gegeben.

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