Wohnraumförderkulissen
Am 12. März 2015 hat die Stadtverordnetenversammlung die Abgrenzung der Gebietskulissen für die Wohnraumförderung in Bernau durch einen Selbstbindungsbeschluss formell festgelegt.
Durch die Festsetzungen "Vorranggebiet Wohnen" und "Konsolidierungsgebiet" wird innerhalb der Gebietskulisse die gezielte Förderung zur Schaffung von generationsgerechten Mietwohngebäuden in innerstädtischen Bereichen ermöglicht. Dazu gehören Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung zur generationsgerechten Anpassung sowie des modellhaften Neubaus von Mietwohnungen, die Bestandsergänzung, die Umsetzung neuer Konzepte für Mehrgenerationswohnen und andere innovative Formen des Zusammenlebens sowie die integrierte und nachhaltige Quartiersentwicklung.
Die Festlegung als "Vorranggebiet Wohnen" bzw. als "Konsolidierungsgebiet" ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Zuwendungsmöglichkeiten durch Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Verfügungsberechtigte nach folgenden Richtlinien:
- Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus (MietwohnungsbauförderungsR)
- Richtlinie zur Förderung der Herstellung des barrierefreien und generationsgerechten Zuganges zu den Wohnungen in Mietwohngebäuden (AufzugsR).
Darüber hinaus kann in "Vorranggebieten Wohnen" zusätzlich das Programm
- Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (WohneigentumInnenstadtR)
in Anspruch genommen werden.