Beantragung von Zuwendungen
Die Stadt Bernau bei Berlin stellt jedes Jahr finanzielle Mittel zur Unterstützung der in der Stadt Bernau tätigen Vereinen, Vereinigungen etc. zur Verfügung.
Es besteht die Möglichkeit, in den Bereichen Jugend und Soziales, Kunst und Kultur sowie Sport gemäß der geltenden Richtlinien der Stadt Bernau bei Berlin einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zu stellen und ggfs. eine finanzielle Unterstützung in Form einer Zuwendung zu erhalten.
Die geltenden Richtlinien zu den einzelnen Bereichen finden Sie hier:
- Richtlinie zur Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen in den Bereichen Jugend und Soziales
- Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur
- Richtlinie zur Förderung der Sportvereinsarbeit
Antragstellung
Die Beantragung einer Zuwendung erfolgt gemäß Punkt 7.1 der geltenden Richtlinien.
Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Einreichungsfrist der Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das nächste Haushaltsjahr mit Ablauf des 31.10. des Jahres endet (ausgenommen: Kleinprojekte sowie investive Maßnahmen). Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden, kann der Antrag bei der Vergabe der Zuwendungen nicht berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Antragstellung ist ausschließlich das aktuelle Formular „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung" zu nutzen. Hier ist zwischen den folgenden 4 Formularen zu differenzieren:
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung – Jugend und Soziales
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung – Kunst und Kultur
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung – Sportvereinsarbeit
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung – investive Maßnahme
Die Formulare stehen Ihnen auf der Internetseite der Stadt Bernau bei Berlin zum Download zur Verfügung. Bei Bedarf können Ihnen die Formulare auch per Mail oder per Post zur Verfügung gestellt werden.
Gewährung
Die Gewährung einer Zuwendung erfolgt gemäß Punkt 7.2 der geltenden Richtlinien. Hier ist zu beachten, dass die Vergabe der Zuwendungen (ausgenommen: Kleinprojekte und investive Maßnahmen) erfahrungsgemäß in den Monaten Februar bis April erfolgt.
Sollten Sie für eine Maßnahme eine Zuwendung beantragt haben, welche bereits vor Gewährung der Zuwendung beginnt (Abschluss von Verträgen/verbindlichen Zusagen in Vorbereitung auf die eigentliche Durchführung inklusive), ist ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn zustellen. Diese Antragstellung erfolgt formlos.
Die Zuwendung wird in Form eines Zuwendungsbescheides gewährt. Um die Zuwendung abzurufen, sind folgende Formulare zu verwenden:
- ggfs. Rechtsbehelfsverzichtserklärung
- Mittelabruf
Die Formulare stehen Ihnen auf der Internetseite der Stadt Bernau bei Berlin zum Download zur Verfügung. Bei Bedarf können Ihnen die Formulare auch per Mail oder per Post zur Verfügung gestellt werden.
Abrechnung
Die Abrechnung einer gewährten Zuwendung erfolgt gemäß Punkt 7.3 der geltenden Richtlinien.
Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Abrechnung der gewährten Zuwendungen aus dem aktuellen Haushaltsjahr bis zum 31.03. des darauffolgenden Jahres einzureichen ist (soweit im Zuwendungsbescheid nicht anders bestimmt). Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden können, ist es zwingend erforderlich, eine Fristverlängerung zu beantragen. Eine nicht fristgerechte Abrechnung der gewährten Zuwendung führt zum Ausschluss im nächsten Vergabeverfahren.
Im Rahmen der Abrechnung ist ausschließlich das aktuelle Formular „Verwendungsnachweis" zu nutzen. Hier ist zwischen den folgenden 4 Formularen zu differenzieren:
- Verwendungsnachweis – Jugend und Soziales
- Verwendungsnachweis – Kunst und Kultur
- Verwendungsnachweis – Sportvereinsarbeit
- Verwendungsnachweis – investive Maßnahme
Die Formulare stehen Ihnen auf der Internetseite der Stadt Bernau bei Berlin zum Download zur Verfügung. Bei Bedarf können Ihnen die Formulare auch per Mail oder per Post zur Verfügung gestellt werden.
Abschließender Hinweis
Alle Formulare sind vollständig und korrekt auszufüllen und dürfen nicht abgeändert werden (weder etwas weglassen, noch etwas hinzufügen).