Sanierungsgebiet "Panke-Park"
Die Stadt Bernau bei Berlin hat für ein Untersuchungsgebiet, das die gesamte ehemalige WGT-Liegenschaft (vormals Heeresbekleidungsnebenamt mit dem markanten viertelkreisförmigen Ensemble), die Areale um die Gewässer Teufelspfuhl und Gottesauge, einen Teilbereich des westlich angrenzenden Gewerbegebietes sowie südlich eine kleine Fläche mit Wohn- und Gewerbenutzungen an Börnicker Chaussee und Schönfelder Weg umfasst (51 ha) Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB durchführen lassen.
Im Ergebnis wurde am 26.11.2015 das Sanierungsgebiet „Panke-Park“ durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und am 21.12.2015 im Amtsblatt bekannt gemacht und somit rechtskräftig. Die Sanierungssatzung finden Sie hier.
Die Sanierungsziele sind detailliert im Ergebnisbericht der Vorbereitenden Untersuchung enthalten. Zusammengefasst werden insbesondere folgende Ziele und Zwecke der Sanierung verfolgt:
- Beseitigung der städtebaulichen Missstände und Entwicklung des Gebietes zu einem identitätsstiftenden wohn- und freiraumgeprägten Stadtquartier in direkter Nachbarschaft zur Innenstadt,
- Wiedernutzbarmachung des leerstehenden Bauensembles des ehemaligen Heeresbekleidungsnebenamtes für das Wohnen und ergänzende Nutzungen,
- Altlastenbeseitigung und Überwindung der altlastenbezogenen Nutzungseinschränkungen,
- stufenweise Schaffung des öffentlichen Stadtparks Panke-Park mit hohem Freizeit- und Erlebniswert und gesamtstädtischer Bedeutung sowie überörtlicher Ausstrahlung (Panke-Quellgebiet),
- Erhaltung der landschaftsräumlichen Gliederung des künftigen Panke-Parkes aus Wald, waldartigem Aufwuchs, offenen Vegetationsflächen und Gewässerstrukturen,
- schrittweise öffentliche Zugänglichkeit sanierter Flächen im Bereich des geplanten Panke-Parkes,
- Herstellung einer offenen und vernetzten Siedlungs- und Freiraumstruktur,
- zweiseitige öffentliche Straßenanbindung des Gesamtraums an das umgebende Straßennetz bei Berücksichtigung der Zwangspunkte der Gleisquerung Albertshofer Chaussee, der Minimierung der Eingriffe in private Grundstücke und des Zugriffs auf Baulichkeiten bzw. betriebliche Anlagen,
- gebietsnahe Versorgung mit sozialen Infrastruktureinrichtungen bzw. deren wegekurze Anbindung, insbesondere Kindertagesstätte und Grundschule,
- kontinuierliche Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit, der Sanierungsbetroffenen und von Bürgerinitiativen zur Stadtentwicklung an der Vorbereitung und Durchführung von Einzelmaßnahmen.
Bescheinigung für Wohnungseigentümer zur Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für Herstellungs- oder Anschaffungskosten gem. §§ 7 h, 10 f und 11 a EStG
Im Sanierungsgebiet Panke-Park in Bernau bei Berlin können für das Bauvorhaben Panke-Bogen gemäß der abgeschlossenen Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarungen der Stadt Bernau bei Berlin mit dem Bauträgerunternehmen die Bescheinigungen für die Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen für Herstellungs- oder Anschaffungskosten nach § 7h EStG beantragt werden.
Grundlage der Prüfung der Anträge und Unterlagen sowie die Ausstellung der Bescheinigungen sind die Brandenburgischen Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes vom 2. August 2017 (ABl./17, [Nr. 34], S.736).
Das Formular zur Beantragung einer Bescheinigung finden Sie unter Rathaus online. Weitere Informationen zur Bescheinigungsrichtlinie finden Sie hier. Die abschließende Ausstellung der Bescheinigung durch die Stadt Bernau bei Berlin ist gebührenpflichtig.