Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Erweiterung des Sportforums An der Tränke“
Die 8. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin hat in ihrer 3. Sitzung am 17.10.2024 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Erweiterung des Sportforums An der Tränke“ in der Fassung vom Juni 2024 gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen (Beschlussnummer: SVV8/20241017/Ö10.19).
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.
Der Geltungsbereich befindet sich ca. 1.000 m südwestlich des Stadtkerns von Bernau bei Berlin direkt südlich des Einkaufs- und Versorgungszentrums „Forum Bernau“. Er ist im Lageplan dargestellt.
Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Mit dem Bebauungsplan wird folgendes Planungsziel verfolgt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Schwimmbades mit einem Wettkampfbecken und einem Nichtschwimmer-/Lehrbecken.
Der Entwurf zum Bebauungsplan „Erweiterung des Sportforums An der Tränke“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der dazugehörigen Begründung liegen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
von Donnerstag, den 5.12.2024
bis Freitag, den 17.01.2025
im Internet unter folgender Adresse für jedermann abrufbar veröffentlicht: https://www.bernau.de/de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-auslegungen.html. Zusätzlich sind die Unterlagen auch im Geoportal der Stadt Bernau bei Berlin unter folgendem Link einsehbar: https://www.geoportal-bernau.de/auslegungen.php. Des Weiteren sind die Unterlagen im Planungsportal Brandenburg unter https://diplan.brandenburg.de abrufbar.
Parallel werden die oben genannten Unterlagen im Neuen Rathaus der Stadt Bernau bei Berlin, Bürgermeisterstraße 25, im Flurbereich 4. Obergeschoss während der Dienstzeiten (Mo, Mi, Do, Fr von 8 bis 15.30 Uhr und Di von 8 Uhr bis 17.30 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03338 - 365 196 auch außerhalb dieser Zeiten zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und Stellungnahmen elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.
Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit im Stadtplanungsamt der Stadt Bernau bei Berlin, Bürgermeisterstraße 25, 16321 Bernau bei Berlin in Zimmer 3.16 während der Dienstzeiten (Mo,
Mi, Do, Fr von 8 bis 15.30 Uhr und Di von 8 Uhr bis 17.30 Uhr) und nach telefonischer Terminvereinbarung (03338 365-196) über die wesentlichen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
André Stahl
Bürgermeister